Anfang 2019 treten neue Bestimmungen für Waffenbesitzer in Kraft. Die Gesetzesnovelle dafür hat der Nationalrat am Dienstag – mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS – beschlossen. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wird es sowohl Verschärfungen (etwa für Asylwerber oder bei psychologischen Tests) als auch Erleichterungen (z.B. für Jäger) geben.
Waffenverbot für Asylwerber
Die Novelle ermöglicht Justizwachebeamten und Militärpolizisten (wie “normalen” Polizisten), Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. Bei der Jagd darf ab 1. Jänner 2019 ein Schalldämpfer verwendet und eine Faustfeuerwaffe mitgeführt werden. Magazine mit großer Kapazität werden verboten.
Drittstaatsangehörige ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht – Asylwerber und auch Asylberechtigte – dürfen künftig keine Hieb- und Stichwaffen wie Messer bei sich führen. Das begrüßten mehrere Redner unter Hinweis auf die jüngsten tödlichen Bluttaten in Steyr und Innsbruck besonders.
Terroristische Symbolik verboten
Neben Zeichen der Terrororganisationen Islamischer Staat (IS) und Al-Kaida sind künftig in Österreich auch Embleme und Gesten anderer extremistischer Organisationen vor allem aus islamischen Ländern verboten. Die Novelle zum Symbole-Gesetz wurde Dienstag im Nationalrat von ÖVP und FPÖ beschlossen. Der Opposition missfiel die Auswahl der Organisationen, sie vermisste rechtsextreme Gruppen.
Künftig neu vom Verbot betroffen sind die Muslimbruderschaft, die Grauen Wölfe, die Kurdische Arbeiterpartei (PKK), die Hamas, der militärische Teil der Hisbollah, aber auch die kroatisch-faschistische Ustascha. Nicht in der Auflistung finden sich z.B. die Identitären oder Staatsverweigerer.
(APA/red)
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