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Neue Straßen bringen Bürgern Kosten

Ab 2013 soll es keinen Unterschied mehr zwischen neuen und alten Landesstraßen geben.
Ab 2013 soll es keinen Unterschied mehr zwischen neuen und alten Landesstraßen geben. ©VN
Bregenz - Eigentümervereinigung wehrt sich gegen neue Bestimmungen im Straßengesetz.

Das Vorarlberger Straßengesetz wird überarbeitet. Die geplanten Änderungen stoßen der Eigentümervereinigung sauer auf. Denn zukünftig sollen Grundeigentümer für bis zu 50 Prozent der Kosten aufkommen, wenn eine neue Straße gebaut wird. “Grundeigentümer werden zum Zahlen einer Straße gezwungen, die sie vielleicht gar nicht haben wollen”, wettert Markus Hagen, Präsident der Eigentümervereinigung. „Dabei ist die Bereitstellung von Infrastruktur Aufgabe der Gemeinden.“

Straßenbau-Landesrat Karlheinz Rüdisser verteidigt die Regelung: „Auch bisher waren schon Kostenbeteiligungen der Grundeigentümer möglich, das wird aber selten gebraucht. Zudem ist es eine Kann-Bestimmung.“ Außerdem würden die Grundeigentümer von der Erschließung profitieren. „Die Erhaltung der Straße bleibt ja weiterhin Aufgabe der Gemeinde.“

“Erfreuliche Aspekte”

Naturschutzrätin Katharina Lins lobt indes das neue Gesetz und spricht von erfreulichen Aspekten. Denn der Verlauf neuer Straßen muss künftig von der Gemeinde in einem Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde festgelegt werden. „Die Ausarbeitung solcher Konzepte im Sinne einer gesamthaft nachhaltigen Entwicklung der Gemeinden erscheint sehr sinnvoll“, sagt Lins.

Dass das Straßengesetz jetzt überarbeitet wird, hat einen Grund: Vor zehn Jahren kamen Bundesstraßen ins Eigentum des Landes. Per Gesetz wurden die „Landesstraßen neu“ und die „Landesstraßen alt“ trotzdem unterschiedlich behandelt. Diese Übergangsregelung läuft nun aus. Ab kommendem Jahr soll es einheitliche Regelungen und Zuständigkeiten für alle Landesstraßen geben. Die Begutachtungsfrist zum Gesetz ist bereits abgelaufen. Zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen, die derzeit geprüft werden.

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