Die AK warnt vor möglichen Überziehungsfallen und hohen Zusatzspesen einiger Banken, auch wenn mit Gratis-Konten geworben wird.
Die im August durchgeführte Studie erhob die Konditionen von Jugendkonten für Schüler und Lehrlinge (zwischen 14 und 19 Jahren) bei zehn Wiener Banken: Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien), Hypo NÖ, Bawag/PSK, Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), Oberbank, Wiener Spar- und Kreditinstitut, Volksbank Wien und Erste Bank. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) gab laut AK an, keine Jugendkonten zu führen. Außerdem wurden Informationen zu Bankomat-Karten und Kontoüberziehung eingeholt.
Der AK-Test zeigt, dass die untersuchten Banken meist mit Gratis-Konto oder kostenloser Kontoführung für Jugendkonten werben, jedoch in manchen Fällen beträchtliche Spesen für Überweisungen, Dauerauftragsänderungen oder Kontoschließung verlangen. Die Kontoschließung kostet zum Beispiel 23 Euro beim Wiener Spar- und Kreditinstitut, bei der Oberbank 13 Euro.
Die Guthabenzinsen auf den Jugendkonten sind um einiges höher als bei den Gehaltskonten und können bis zu 2 Prozent ausmachen (Raiffeisen NÖ-Wien, Hypo NÖ, PSK). Die Kontoüberziehung ist aber für Jugendliche teuer. Die Überziehungszinsen machen zwischen 7,25 (Volksbank Wien) und 9,87 Prozent (Erste Bank) aus. Im Vergleich dazu kosten die Überziehungszinsen beim Gehaltskonto im Schnitt 10,4 Prozent (Juni 2003), so die AK.
Für Schüler ist eine Kontoüberziehung grundsätzlich nicht möglich, außer die Eltern unterschreiben eine Haftungserklärung. Bei einem Drittel der untersuchten Banken gibt es keine Möglichkeit der Überziehung. 6 der 9 Banken stellten eine Kontoüberziehung in Aussicht, wenn die Eltern haften.
Die AK Wien erhob außerdem die Konditionen der Kontoüberziehung für Lehrlinge mit eigenem Einkommen: Bei Lehrlingen sind die Bedingungen einer Kontoüberziehung sehr unterschiedlich: Die Antworten reichten von “überhaupt nicht möglich für Jugendliche unter 18 Jahren“ über „ab dem dritten Lehrjahr“ bis hin zu „ab 17 mit maximalem Rahmen von 400 Euro“. Außerdem gebe es kaum konkrete Betragsgrenzen und Regeln für Überziehungslimits. Die AK rät daher, gleich bei Kontoeröffnung mit der Bank abzuklären, unter welchen Voraussetzungen eine Kontoüberziehung möglich ist.
Eine meist kostenlose Bankomat-Karte ist im Regelfall in den Kontopaketen beinhaltet (Ausnahme Spar- und Kreditinstitut). Im Bankwesengesetz (BWG) ist festgelegt, dass Banken nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Bankomat-Karten an Jugendliche ausgeben dürfen. Eltern und Kinder sollten aber achten, dass bei Bankomat-Zahlungen oder Bankomat-Abhebungen eine mögliche Überziehungsfalle lauern kann, so die AK Wien.
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