Am Landesgericht Feldkirch wurde am Mittwoch eine 49-jährige Geschäftsfrau wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges sowie Veruntreuung zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Die Frau hatte vor allem Wohnungssuchenden vorgegaukelt, sie sei Eigentümerin einer Liegenschaft samt Gebäude und wolle und könne eine schöne Wohnung in Feldkirch vermieten. Gerne bezahlten gleich mehrere Interessenten die verlangte Kaution. Doch als die Leute einziehen wollten, suchte die Betrügerin nach Ausflüchten und Gründen, die für Verzögerungen verantwortlich seien. Die Kautionen in der Gesamthöhe von rund 22.000 Euro behielt die Angeklagte ein. Die Frau zeigte sich zum größten Teil geständig. Der Schaden wurde vielfach wieder gut gemacht.
Ex hatte Glück
Ihr ehemaliger Lebensgefährte war bei den Vereinbarungen mit den künftigen Möchtegernmietern zwar dabei, hat sich ums Rechtliche und um die Gespräche gekümmert, doch ihm konnte das Gericht nicht nachweisen, dass er am Betrug beteiligt war. Für ihn konnte Verteidiger Hubert Fitz einen Freispruch erkämpfen. Doch die Staatsanwaltschaft ist mit beiden Urteilen unzufrieden und meldete Rechtsmittel an. Somit ist das letzte Wort in dieser Causa noch nicht gesprochen.
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