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Mennel die erste Präsidentin

Die ÖVP-Gremien haben gesprochen, die letzte noch ausstehende Personalentscheidung nach der Landtagswahl ist getroffen: Bernadette Mennel wird neue Landtagspräsidentin, die erste in der Geschichte Vorarlbergs.

Das entschied ges­tern Abend der ÖVP-Parteivorstand. „Das ist eine große Ehre für mich – und eine besondere Herausforderung“, freute sich Mennel in einer ersten Reaktion. Ebenso wurde Gabriele Nussbaumer von der ÖVP in ihrer Funktion als erste Landtagsvizepräsidentin bestätigt; die Freiheitlichen hatten davor schon Ernst Hagen zum zweiten Landtagsvizepräsidenten gemacht.

Morgen Angelobung

Morgen, Mittwoch, wird das neue Landtagspräsidium im Rahmen der konstituierenden Sitzung angelobt. Laut Landesverfassung darf diejenige Landtagsfraktion den Präsidenten stellen, die bei der vergangenen Landtagswahl die meisten Stimmen bekommen hat. Die Zustimmung der anderen Parteien ist zur (geheimen) Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter nicht notwendig – es reichen die Stimmen der eigenen Partei. Dennoch haben in der Vergangenheit die anderen Parteien das Landtagspräsidium mitgewählt, quasi als Vertrauensvorschuss auf die kommende Legislaturperiode. Wie ist es diesmal? Die Mitbewerber halten sich bedeckt. „Das wird sich am Mittwoch zeigen, es ist eine geheime Wahl“, sagt FPÖ-Chef Dieter Egger. Auch die Grünen lassen die Entscheidung laut Parteichef Johannes Rauch noch offen. „Bei den Präsidiumsmitgliedern ist die Abstimmung im Klub freigegeben“, erklärt SPÖ-Chef Michael Ritsch, „bei der Regierungsmannschaft werden wir im Übrigen nicht mitstimmen.“ Die ÖVP habe sich für eine Alleinregierung entschieden, „nun kann sie sich auch selber wählen.“

Vertretung nach außen

Laut Landesverfassung vertritt der Präsident den Landtag nach außen, führt die Geschäfte des Landtages, leitet seine Verhandlungen, handhabt die Geschäftsordnung, sorgt für Ruhe und Ordnung in den Sitzungen des Landtages – und übt in den Räumen des Landtags das Hausrecht aus. Rechte und Pflichten des Präsidenten gehen „im Falle seiner Verhinderung“ der Reihe nach auf die beiden Vizepräsidenten über. Im Laufe der Jahre hat sich das Präsidentenamt durchaus gewandelt, sagt Landtags-Direktor Peter Bußjäger: „Die Funktion war früher weniger öffentlich.“ Seit den 80er-Jahren aber würden die österreichischen Landtagspräsidenten beispielsweise eigene Konferenzen abhalten; würden sich in regelmäßigen Abständen auch öffentlich zu Wort melden: „Wenn es um die Kompetenzen des Landtags geht, beispielsweise im Rahmen der Verwaltungsreform, auch in anderen Belangen.“ Mennel ist die erste Landtagspräsidentin in der Geschichte Vorarlbergs; seit 1945 gab es insgesamt acht Präsidenten. Werden ausschließlich verdiente Parteipolitiker am Ende ihrer Laufbahn mit einem Präsidentenamt belohnt? „Nein“, sagt Bußjäger – und verweist auf das Beispiel Martin Purtscher. Der Jurist war zwischen 1974 und 1987 zunächst Landtagspräsident, bevor er Landeshauptmann wurde.

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