Ein 57-jähriger, ehemaliger Zögling klagt nach Missbrauch durch einen ehemaligen Pater auf 200.000 Euro Schmerzengeld. Klagsvertreter Sanjay Doshi führte Gründe an, warum das Kloster zur Bezahlung des geforderten Betrages verpflichtet sei. Beklagtenvertreter Bertram Grass brachte Argumente vor, warum das Zisterzienserkloster dies ablehnt. Heute wird der Prozess fortgesetzt. Abt Anselm van der Linde soll einvernommen werden und der Kläger soll ebenfalls zu Wort kommen.
Anschließend an diesen Prozess folgt gleich ein zweites Zivilverfahren, in dem das Kloster zur Kasse gebeten wird. Auch hier ist es ein ehemaliger Zögling, der vom selben Pater angeblich brutal misshandelt, gequält und vergewaltigt wurde. In diesem Fall werden 135.000 Euro gefordert. Auch hier müssen zivilrechtliche Fragen wie Verjährung, Haftung für eigenes und fremdes Verhalten erörtert werden.
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