An den Voraussetzungen und Kriterien zur Geltendmachung des Pendlerpauschales hat sich jedoch nichts geändert. Die neuen Beträge sind zeitlich begrenzt und gelten für den Zeitraum von 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009.
Sie können bereits bei der laufenden Lohnverrechnung ab Juli 2008 und bei der Veranlagung für Zeiträume ab Juli 2008 abgesetzt werden. Tipp: Bei der Veranlagung 2008 und 2009 hat sich die Negativsteuer bei Arbeitnehmern, die ein Pendlerpauschale geltend machen können, erhöht. Die Vergütung hat sich auf 15 Prozent der Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung erhöht und ist begrenzt mit maximal 240 Euro jährlich.
ÖAMTC und ARBÖ sehen diese Erhöhungen als zu gering an. Nach Berechnung des ÖAMTC (www.oeamtc.at) wäre eine Erhöhung des Kilometergeldes für Kraftfahrzeuge auf 0,48 Euro/km nötig, um die tatsächlichen PKW-Kosten abzudecken. So rechnet der ÖAMTC vor, dass bei Dienstreisen von jährlich 10.000 Kilometern der Arbeitnehmer bei Anwendung des amtlichen Kilometergeldes einen Verlust von monatlich durchschnittlich 40 Euro erleidet. Der ARBÖ (www.arboe.at) kalkuliert bei täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz und 60 Kilometer Arbeitsweg mit Diesel-PKW-Mehrkosten von 141 Euro. Durch das erhöhte Pendlerpauschale würden aber schlimmstenfalls nur 38 Euro und bestenfalls 95 Euro abgedeckt.
Beide Autofahrerclubs fordern eine Anhebung des Pendlerpauschales und des amtlichen Kilometergeldes, damit die tatsächlichen Kosten abgedeckt werden.
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