Anfang des Jahres zeigte eine von der AK präsentierte Studie bereits,
dass Elternteilzeit ein guter Ansatz für die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie ist, aber dringend verbessert werden muss. Aktuell kann
Elternteilzeit nur in Betrieben ab 21 MitarbeiterInnen beansprucht
werden, das sind nur acht Prozent der österreichischen Betriebe. Damit
ist dies ein Recht für eine Minderheit der ArbeitnehmerInnen.
Begrüßenswert sei die Tatsache, dass Elternteilzeit einen frühen
Wiedereinstieg von Frauen ins Berufsleben und damit den Erhalt des
Arbeitsplatzes ermöglicht. Auch die Beteiligung der Väter an der
Kinderbetreuung werde gefördert, diese liege mit sechs Prozent auch im
Vergleich zum Kindergeldbezug durch Väter hoch. Trotzdem bringt die
komplizierte und undeutliche Elternteilzeitregelung häufig Probleme mit
sich, da keine klare Formulierung als Rechtsanspruch enthalten ist.
“Hier sind auch die Unternehmen gefordert, Elternteilzeit positiv zu
bewerten und zu sehen, dass damit oft gut qualifizierte Arbeitskräfte
dem Betrieb erhalten bleiben. Dann würden sich auch die häufig
auftretenden innerbetrieblichen Schwierigkeiten bei Elternteilzeit,
nämlich die Verschlechterung der beruflichen Position von Eltern und des
Betriebsklimas, erübrigen”, erklärt Mandak.
Eine Verbesserung des Elternteilzeitgesetzes müsse, so Mandak, Ziel der
nächsten Regierung sein. Insbesondere müsse klargestellt werden, dass
auch Eltern in Kleinbetrieben und sofort, d.h. nicht erst nach drei
Jahren, Elternteilzeit in Anspruch nehmen können. Mandak wünscht sich
auch eine deutlichere Klarstellung im Gesetz, dass es sich um einen
Rechtsanspruch der Eltern handelt. “Eine wichtige Begleitmaßnahme, damit
auch gut qualifizierte Mütter und Väter Teilzeit in Anspruch nehmen, ist
die Einführung einer Arbeitszeitgrenze als Alternative zur
Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld”, so die Familiensprecherin
der Grünen abschließend.
Quelle: Die Grünen
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