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LR Schwärzler: Kein Aufenthaltsrecht für kriminelle Asylwerber

Bregenz - Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler stellt zur aktuellen Justiz- und Asyldiskussion im Zusammenhang mit der Verurteilung eines türkischen Asylwerbers wegen Drogenhandels fest, dass das Fremdenrecht konsequent zu vollziehen ist.

Für kriminelle Asylwerber dürfe es kein Aufenthaltsrecht in Österreich geben.

“Beim Umgang mit rechtskräftig verurteilten kriminellen Asylwerbern darf es kein Augenzwinkern geben. Asylwerber, die in unserem Land straffällig werden und unser Gastrecht missbrauchen, müssen mit allen gesetzlichen Konsequenzen rechnen. Sie haben hierbei nach verbüßter Strafe rasch unser Land zu verlassen. Ein rasches Handeln ist zum Schutz der heimischen Bevölkerung und der hier lebenden Zuwanderer notwendig”, so Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler.

Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung

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