Lopatka bleibt bei Forderung nach Landessteuern

Vielmehr gehe es um eine entsprechende Regelung im künftigen “Finanzausgleich”. Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern würde er begrüßen: “Wettbewerb ist etwas Gutes.”
Der Bund drängt die Länder seit Jahren, mehr Verantwortung für die eigenen Einnahmen zu übernehmen. Grund: Die Länder bestreiten nur 1,5 Prozent ihres Budgets aus Abgaben, die sie selbst einheben. Bei den Gemeinden sind es 46,8 Prozent (Stand 2007). Der Rest wird vom Bund überwiesen.
Im Finanzausgleich 2008 konnte der Bund mehr Steuerhoheit für Länder nicht durchsetzen. Lopatka strebt das nun für das neue Finanzabkommen mit Ländern und Gemeinden ab 2014 an. Er verweist gegenüber der APA darauf, dass die Länder bereits nach jetziger Verfassungslage Steuern im Bereich Grund und Boden, Raum- und Bauordnung sowie Naturschutz und Verkehr einheben könnten.
Niessl hatte das im Ö1-“Morgenjournal” abgelehnt und vor der Einführung neuer Steuern in Zeiten der Wirtschaftskrise sowie vor Steuerwettbewerb zwischen den Ländern gewarnt. Lopatka wies das zurück.
Nicht beurteilen will Lopatka die Ankündigung des Bundeskanzleramts, demnächst einen Gesetzesentwurf für die Einführung von Landesverwaltungsgerichten vorzulegen. Das Vorhaben scheiterte 2008 u.a. am Widerstand der Länder, ist im aktuellen Regierungsprogramm aber wieder enthalten.