Die Staatsanwaltschaft hatte einem Mitarbeiter der Baufirma Ilbau und einem Ziviltechniker vorgeworfen, im Zuge des Neubaus des Eltern-Kind-Zentrums (ELKI) im Landeskrankenhaus Klagenfurt, durch überzogene Rechnungen ein Schaden in Millionenhöhe angerichtet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es ist nicht mit Sicherheit nachweisbar, dass sich die Angeklagten bereichern wollten, begründete Richter Manfred Herrnhofer das Urteil. Außerdem sei nicht klar, dass der Krankenhaus Betriebsgesellschaft ein Schaden entstanden sei.
Ursprünglich waren 18 Verdächtige – unter ihnen der damalige Vorstand der Kärntner Krankenanstalten – ins Visier der Justiz geraten. Die beiden nun Freigesprochenen galten immer nur als Beitragstäter, der Hauptverdächtige, der seinerzeit verantwortliche Projektleiter der Krankenanstalten Betriebsgesellschaft (Kabeg), ist mittlerweile verstorben.
Es war niemals die Intention der Staatsanwaltschaft, dass diese beiden Angeklagten übrig bleiben, sagte Anklägerin Gabriele Lutschounig. Man habe ursprünglich dem Spitals-Management vorgeworfen, die Bauvergabe des Millionenprojektes der Baufirma zugeschoben zu haben. Eine Entscheidung des Oberlandegerichtes Graz hat jedoch keine Anklageerhebung gegen die Manager zugelassen.
Der finanzielle Schaden in der Höhe von mehr als einer Million Euro sei ein veritabler Bauskandal, der durch eine Mischung aus Überforderung, Böswilligkeit und Inkompetenz zu Stande gekommen sei, führte die Staatsanwältin aus. Im Zuge der skandalösen Bauvergabe habe es sowohl Rechenfehler, als auch händischen Manipulationen gegeben.
Es ist zu keinen strafbaren Handlungen bei der Ausführung und der Abrechnung des Projektes gekommen, meinte hingegen Strafverteidiger Bernhard Fink. Es sei auch kein finanzieller Schaden entstanden, anderenfalls hätte sich die Kabeg dem Verfahren mit Schadenersatzforderungen angeschlossen, begründete der Verteidiger.
Das Problem an dem Projekt sei vielmehr gewesen, dass es während der Bauphase auf Betreiben der Ärzte mehrfach umgeplant worden sei. Das hatte natürlich wirtschaftliche Konsequenzen, sagte Fink. Den Vorwurf der Staatsanwältin, dass die Baufirma im Zuge der Ausschreibung ein hochspekulatives Angebot gelegt hätte ließ Fink nicht gelten: Spekulative Angebote sind branchenüblich und strafrechtlich nicht relevant.
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