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Lärmschutz an der Durchzugsstraße verlangt

Die stetig zunehmende Verkehrsbelastung in Lustenau veranlasst Bgm. Hans Dieter Grabher zu einer neuen Initiative für einen wirksamen Lärmschutz.

Die stetig zunehmende Verkehrsbelastung – besonders der ausufernde Schwerverkehr an der L 203 und 204 (frühere Bundesstraßen) – veranlasst Bgm. Hans Dieter Grabher zu einer neuen Initiative für einen wirksamen Lärmschutz.

In einem Schreiben ersucht er den Landesstatthalter und Verkehrsreferenten Dieter Egger, mit allen Verantwortlichen zielführende Überlegungen zur wirksamen Entlastung der verkehrsgeplagten Anrainer der Durchzugsstraße anzustellen. Er stellt zwar fest, dass beim grenzüberschreitenden Verkehr – seit die Zollabfertigung beim Güterbahnhof erfolgt – eine deutliche Verbesserung im unmittelbaren Grenzbereich eingetreten ist, registriert aber eine große Zunahme des LKW-Verkehrs.

Weitere Verbesserungen

„Die L 203 und 204 üben eine starke Trennwirkung in den Siedlungsgebieten westlich und östlich der beiden Straßenzüge aus. Daher sind wir bemüht, durch verschiedene Maßnahmen die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. In den nächsten Monaten wollen wir mit neuen Querungshilfen weitere Verbesserungen erreichen. Doch dies reicht nicht aus, um die Lebensqualität der unmittelbar betroffenen Anrainer zu verbessern“, so der Bürgermeister.

„Es ist nicht möglich, die Anrainer einfach umzusiedeln“, verweist er auf die prekäre Situation. „Land und Gemeinde könnten gemeinsam mit den Betroffenen die Errichtung von Lärmschutzwällen oder andere vorgeschlagene Maßnahmen realisieren. Ich kann mir vorstellen, dass sich die Gemeinde an einer Drittel-Finanzierung beteiligt.“ Egger wird ersucht, in den zuständigen Abteilungen im Amt der Landesregierung die Vorschläge prüfen zu lassen und eine politische Diskussion über dieses Thema zu starten.

Ein weiteres Verkehrsthema greift Bgm. Grabher mit der Problematik von Kiestransporten auf. „Das Verbot der früheren Transporte von Deutschland durch Lustenau in die Schweiz hat sich voll bewährt. Leider erfolgen aber weiterhin solche Transporte vom Bodensee bis in den Raum Bludenz und umgekehrt, ohne das die Verbotsregelungen eingehalten werden. Dies wäre von der Verkehrsbehörde der BH neu zu überprüfen“, verlangt Grabher.

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