Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten einen Strafprozess ersparen wollen und ihm ein Angebot gemacht: Mit einer Diversion und einer Zahlung von 400 Euro würde das Verfahren beendet werden. Der aus dem Libanon stammende Österreicher lehnte aber ab. Denn er fühlte sich unschuldig. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch belasteten ihn drei Zeugen. Die Richterin hielt ihre Angaben für glaubwürdig. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte mit seinem Auto zumindest drei Mal ein Auto überholt, ausgebremst und geschnitten hatte.
Zu langsam
Der Vordermann war seiner Meinung nach auf der Rheintalautobahn zu langsam gefahren. Zunächst hatte der 41-Jährige seinen Unmut darüber mit Handzeichen zum Ausdruck gebracht. Danach brachte er mit seinen Manövern nach Ansicht des Gerichts sich selbst und die Insassen im anderen Auto in Gefahr. Der nicht vorbestrafte Mann wurde wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob er mit einer solchen Verurteilung vorbestraft sei, wollte der Angeklagte wissen. Für die Justiz schon, so das Urteil rechtskräftig werden sollte, wurde ihm erkärt. In einem Leumundszeugnis für einen Arbeitgeber würde die Verurteilung aber nicht aufscheinen. Weil bei der Bemessung der Strafe für das Vergehen der Schuldgehalt nicht mit mehr als 180 Tagessätzen bewertet wurde. Die Richterin hatte 180 Tagessätze zu je vier Euro verhängt.
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