Unter anderem gelangen das “Wahlpaket” mit Änderung des Landtagswahlgesetzes, die Haftung bei Nulkearunfällen und der Atomausstieg in Europa, das neue Entgeltsystem für Gemeindebedienstete sowie Informationen zum Bereich des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen zur Beratung. Den Beginn am kommenden Ausschusstag des Landtages setzt um 08.30 Uhr der Rechtsausschuss unter Vorsitz von Adolf Concin. Zur Beratung gelangen das “Wahlpaket” mit einer Änderung des Landtagswahlgesetzes, des Landes-Volksabstimmungsgesetzes und eine Änderung des Gemeindewahlgesetzes. Des weiteren stehen Selbstständige Anträge der Abgeordneten Neyer, Türtscher und Kollegen betreffend die Haftung bei Nuklearunfällen sowie der Abgeordneten Rauch, Türtscher, Keckeis und Neyer, den Atomausstieg in Europa betreffend, zur Behandlung an. Der Gemeindeverband wird eingangs der Sitzung das geplante Entgeltsystem der Gemeinden präsentieren, das als Voraussetzung für ein neues Gemeindebedienstetengesetz dient. Unter Vorsitz von Siegi Neyer steht im daran anschließenden Volkswirtschaftlichen Ausschuss ein Selbstständiger Antrag der Abg. Mayer und Kollegen, betreffend Wohnbauförderung sowie ein Selbstständiger Antrag der Abg. Beck, Lingg und Kollegen zur Überarbeitung des Toursismuskonzeptes auf der Tagesordnung. Der Sozialpolitische Ausschuss unter Vorsitz von Gabriele Nussbaumer befasst sich anschließend mit einem Selbstständigen Antrag der Vorsitzenden sowie der Abg. Wieser und Kollegen, der sich gegen eine Verlagerung der Notstandshilfe ausspricht. In der gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Landwirtschaftlichen Ausschusses geht es ab 14.00 Uhr unter Vorsitz von Josef Türtscher schließlich über Informationen zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen. Als Experten werden dazu Ulrich Herzog vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Günther Osl von der Landwirtschaftsabteilung im Amt der Landesregierung, Reinhard Bösch von der Umweltschutzabteilung des Landes sowie Maria Haag von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt des Landes einen Überblick über die Regelungen auf europäischer Ebene,über den Stand der Arbeiten der Arbeitsgruppe “Gentechnik in der Landwirtschaft” über die Rechtspraxis zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und über die neuen Kennzeichnungsvorschriften informieren.
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