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Landtag beschloss neues Spitalsgesetz

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch ein neues Spitalsgesetz beschlossen. Darin ist unter anderem die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Strukturreform des Gesundheitswesens enthalten.

Während die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ die Gesetzes-Änderung annahmen, versagten SPÖ und Grüne ihre Zustimmung.

ÖVP-Klubobmann Markus Wallner pries das Vorarlberger Gesundheitswesen als eines der weltbesten. Die Neuerlassung des Gesundheitsgesetzes enthalte zahlreiche Verbesserungen wie etwa die Regelung der anonymen Geburt oder die Installierung einer landesweiten Ethik-Kommission. Die Anhebung des Spitalskostenbeitrags von 5,42 auf 7,82 Euro sei „keine schöne, aber eine vertretbare Lösung“. FPÖ-Gesundheitssprecherin Hiltraud Wieser meinte, für den Spitalskostenbeitrag erhielten die Patienten eine Gegenleistung in Form des hohen Standards in den Vorarlberger Krankenanstalten.

SPÖ-Klubobfau Elke Sader sprach von einer „neuerlichen Belastungswelle“, die durch die Zustimmung der ÖVP zur 15a-Vereinbarung mit dem Bund über die Finanzierung des Gesundheitswesens über die Vorarlberger Patienten hereinbreche. Katharina Wiesflecker von den Grünen begründete die Ablehnung des neuen Gesetzes mit der Erhöhung des privaten Anteils an den gesamten Gesundheitskosten. Außerdem trage das Gesetz die „Handschrift der Ökonomie“.

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