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Ländle-Religionslehrer darf nicht arbeiten

Auch in Vorarlberg hat sich nun ein Religionslehrer (43) zu Wort gemeldet, der nach Scheidung und Wiederverheiratung keine Anstellung an der Schule hat: "Mir wurde vor zwei Jahren die Lehrerlaubnis verwehrt."

Der Religionslehrer wird in der Donnerstag-Ausgabe der „Vorarlberger Nachrichten“ („VN“) zitiert. Fink sagte gegenüber den „VN“, dass die persönlichen Verhältnisse nicht der einzige Grund für die Abweisung gewesen seien. Auch die Lehrtätigkeit sei nicht zufrieden stellend gewesen.

Der AHS-Lehrer für Deutsch und Religion unterrichtete von 1993 bis 1998 an verschiedenen Schulen Religion. 1998 ließ er sich scheiden und ging eine neue Beziehung ein. Daraufhin habe er sich für ein Jahr aus dem Schuldienst zurückgezogen, nach einem Jahr habe er aber wieder einsteigen wollen. „Das wurde mir verwehrt“, sagte der Mann. Vor zwei Jahren habe er es erneut ohne Erfolg versucht. Seit zwei Jahren läuft ein Annullierungsverfahren für seine erste Ehe. „Doch das kann lange gehen, und der Ausgang ist völlig offen“, so der Lehrer.

Laut Hans Fink, dem Schulamtsleiter der Diözese Feldkirch, sind Ehescheidung und die neue Lebensgemeinschaft nicht der einzige Grund gewesen, den 43-Jährigen als Religionslehrer abzuweisen. Man sei auch mit seiner Lehrtätigkeit nicht zufrieden gewesen, so Fink. Er habe dem Mann vorgeschlagen, das Eheannullierungsverfahren abzuwarten. „Danach wollte ich ihm eventuell wieder eine Chance geben“, sagte Fink.

Anfang der Woche hatte ein Fall in Osttirol für Aufsehen gesorgt: Dort wurde das Berufsverbot für eine katholische Religionslehrerin nach dem Bekanntwerden einer neuen Beziehung der Geschiedenen von einem auf drei Jahre verlängert.

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