Mit dem Bündel aus acht Gesetzesentwürfen soll die bestehende Wahlpflicht abgeschafft werden. Außerdem soll jeder, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht haben. Und: Bei der Einbringung von Wahlvorschlägen zu Gemeindevertretungswahlen sind die “Sanierungsmöglichkeiten“ fehlerhafter Wahlvorschläge erweitert worden. Die Beschlussfassung des gesamten Pakets durch den Landtag ist für Jänner 2004 vorgesehen.
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