Eine generelle Bestrafung von Freiern werde abgelehnt, betonte Uhl. Ermöglicht werden solle aber eine Strafe in Fällen von “erkennbarer Zwangsprostitution”, etwa wenn die Prostituierte mit Gewalt vorgeführt werde.
“Gegen die, die Zwangslage der Opfer ausnutzen”
Im Koalitionsvertrag von Christdemokraten und Sozialdemokraten heißt es dazu: “Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, vorgehen.”
Dies entspricht weitgehend einer Formulierung, die die Koalitions-Arbeitsgruppe Familie bereits vor mehr als drei Wochen ausgehandelt hatte.
Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz, die für die Christdemokraten in dieser Arbeitsgruppe saß, sagte der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Montag-Ausgabe): “Wer Zwangsprostituierte wissentlich und brutal ausbeutet, soll auch damit rechnen müssen, dass zu Hause die Polizei vor der Tür steht.”
(APA)
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