Die Begründung der Stadt: der Mann habe gegen das Gesetz verstoßen, weil er seine Ware außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten verschenkte. Bäckereien dürften an Sonntagnachmittagen keine Backwaren verkaufen, aber vom Verschenken stehe nichts im Gesetz, verteidigte sich der Bäcker erfolglos. Er werde aber auch weiterhin, wie in den vergangenen zwölf Jahren, unverkauftes Brot verschenken – auch wenn ihm neue Strafen drohten.
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