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Koch zum zweiten Mal wegen Rauschtat vor Gericht

Der Staatsanwaltschaft ist die Strafe zu milde, sie kündigte Berufung an.
Der Staatsanwaltschaft ist die Strafe zu milde, sie kündigte Berufung an. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch. 39-Jähriger kann das Trinken nicht lassen, nun wurde er zum vierten Mal verurteilt.

Ein 39-jähriger Koch wurde wegen einer Rauschtat, also einer “Straftat im Zustand voller Berauschung” zu insgesamt 600 Euro Strafe verurteilt. 300 Euro muss der Mann bezahlen, 300 wurden auf Bewährung vorläufig nachgesehen. Der Mann hatte mit 3,12 Promille mit seiner Freundin gestritten, ihr mit dem Umbringen gedroht und sie grob an den Haaren gerissen.

Bereits vierte Vorstrafe

Es ist das zweite Mal, dass der Mann im Vollrausch straffällig wurde. Insgesamt ist es nun seine vierte Vorstrafe. Er ist in Therapie, macht angeblich einen Entzug und hat eine Stelle. Er erhält zusätzlich zur Strafe die Weisung, die Therapie fortzusetzen. Der Staatsanwaltschaft ist die Strafe allerdings zu milde, sie kündigte Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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