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Kindergeldbezug für Krisenpflegeeltern ab dem 1. Tag

Krisenpflegeeltern steht bereits ab dem 1. Tag das Betreuungsgeld zu.
Krisenpflegeeltern steht bereits ab dem 1. Tag das Betreuungsgeld zu. ©pixabay.com (Themenbild)
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Krisenpflegeeltern nicht erst nach 91 Tagen, wie unter Türkis-Blau beschlossen wurde, sondern bereits ab dem ersten Tag das Betreuungsgeld zusteht.

Im Konflikt um den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch Krisenpflegeeltern hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass den Eltern das Betreuungsgeld ab dem ersten Tag zusteht und nicht erst nach 91 Tagen, wie das unter Türkis-Blau im Gesetz festgeschrieben wurde. Der Richter übt in seinem Urteil, das der APA vorliegt, indirekt Kritik am Gesetzgeber.

AK-Niederösterreich hat Prozess geführt

Die AK-Niederösterreich, die den Prozess geführt hat, fordert eine gesetzliche Reparatur und will die Ansprüche auch für weitere Betroffene einklagen. "Krisenpflegeeltern leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Man sollte ihnen dankbar sein, statt ihnen das Leben schwer zu machen. Die aktuelle gesetzliche Regelung bestraft aber deren Engagement für Kinder in schwierigen Situationen, weil sie oft gar kein Kinderbetreuungsgeld erhalten", kritisiert AK-Niederösterreich-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Debatte zieht sich seit rund einem Jahr

Die Debatte um den Bezug von Kinderbetreuungsgeld durch Krisenpflegeeltern zieht sich seit rund einem Jahr und hat damit begonnen, dass manche Krankenkassen aufgrund von zwei OGH-Urteilen, die dieses Thema allerdings nur am Rande anschneiden, Krisenpflegeeltern plötzlich kein Kinderbetreuungsgeld mehr zugestanden haben. Als dieses Problem öffentlich wurde, beschloss die türkis-blaue Regierung eine Gesetzesänderung, wonach Krisenpflegeeltern leiblichen Eltern gleichgestellt und damit anspruchsberechtigt sind. Allerdings wurden sie insofern schlechter gestellt, als ihnen der Bezug erst ab 91 Tagen Betreuung zusteht, leibliche Eltern haben nach 61 Tagen einen Anspruch.

Gesetzliche Reperatur des "unhaltbaren Zustands" gefordert

"Genau das ist aber für Kriseneltern problematisch, da die Kinder oft nur einige Tage oder Wochen bei der Familie sind und die Krisenpflegeeltern um das Geld umfallen", kritisiert Wieser. "Fast die Hälfte der Krisenpflegeeltern in Niederösterreich bekommen deshalb kein Kinderbetreuungsgeld." Der OGH-Richter stellte nun fest, dass Krisenpflegeeltern mit dem ersten Tag der Übernahme des Kindes einen gemeinsamen Haushalt mit diesem begründen und eine Ex-post-Differenzierung danach, wie lange diese Betreuung tatsächlich dauerte, für die Entscheidung über den Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld nicht relevant ist. Eine Ex-post-Differenzierung würde zudem der vom Gesetzgeber mit der Neuregelung angestrebten Gleichstellung von Krisenpflegeeltern als wichtige Bezugspersonen für Kinder in Notsituationen mit Pflegeeltern widersprechen.

Der Richter merkt zudem kritisch an, dass sich die Neuregelung einer Mindestdauer von 91 Tagen mit der nach wie vor aufrechten Mindestbezugsdauer von 61 Tagen für leibliche Eltern nicht erklären lässt. Der AK-Niederösterreich-Präsident forderte eine gesetzliche Reparatur dieses "unhaltbaren Zustands". "Es darf nicht sein, dass genau diejenigen, die Kindern Wärme und ein Zuhause auf Zeit bieten, dafür bestraft werden", so Wieser.

Ruf nach gesetzlicher Änderung

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zum Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern wird der Ruf nach einer gesetzlichen Änderung laut. NEOS, JETZT und Arbeiterkammer (AK) haben am Mittwoch eine baldige Reparatur der rechtlichen Bestimmungen verlangt. Der OGH hatte nämlich in einem Fall entschieden, dass den Eltern das Betreuungsgeld ab dem ersten und nicht erst nach 91 Tagen zusteht.

AK-Präsidentin Renate Anderl sah in dem Höchstgerichtsurteil einen "wichtigen Erfolg" der AK Niederösterreich, die den Prozess geführt hat. Die Arbeiterkammer drängt auf eine Gesetzesreparatur noch vor der Wahl für alle Krisenpflegeeltern. Anderl forderte alle Parteien zur Mithilfe auf.

Die NEOS bezeichneten das Urteil als "gut". Jetzt müsse die Politik "endlich aktiv" werden und die notwendigen gesetzlichen Änderungen realisieren. NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard forderte zudem die Angleichung der Reglungen in allen Bundesländern.

Daniela Holzinger (JETZT) zeigte sich ebenfalls erfreut. Jedoch hätte eine gesetzliche Lösung "längst" beschlossen werden können, doch die damalige türkis-blaue Bundesregierung habe dies mit allen Mitteln verhindert. Ähnlich Wiens SPÖ-Jugendstadtrat Jürgen Czernohorszky: "Die ehemalige ÖVP-Familienministerin (Juliane-Bogner Strauß, Anm.) hat die Krisenpflegeeltern in dieser Frage leider viel zu lange hingehalten und im Unklaren gelassen - obwohl sie eine schnelle Lösung versprochen hat."

(APA/Red)

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