Damit soll eine bisher vorhandene Lücke im Gesetz geschlossen werden, wie Vizekanzler Hubert Gorbach (B) nach der Regierungssitzung sagte. Nichts ändern wird sich indes bei der Zuverdienstgrenze.
Für Mehrlingskinder (Zwillinge, Drillinge) gab es bereits jetzt ein erhöhtes Kindergeld (zusätzlich 218 Euro pro Kind). Bei einer weiteren Geburt innerhalb von drei Jahren nach einer Mehrlingsgeburt endete allerdings nach derzeitiger Regelung auch der Mehrlingszuschlag. Somit gebührte nur das einfache Kinderbetreuungsgeld (436 Euro) für das jüngste Kind. Diese Lücke wird nun geschlossen. Bei Mehrlingskindern und nachfolgenden Geburten innerhalb des ursprünglichen Bezugsraumes soll der Zuschlag für das oder die nächsten Kinder nicht enden, sondern bis zum 36. Lebensmonat weiter gebühren.
Das Abschaffen der Zuverdienstgrenze (14.600 Euro) – diese Forderung wurde von Sozialministerin Ursula Haubner (B) und Teilen der ÖVP immer wieder gefordert – ist sowohl für Gorbach als auch für Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) kein Thema. Er würde das für familienpolitisch höchst fragwürdig halten, meinte Schüssel. Mit der Zuverdienstgrenze – die gegenüber der alten Regelung ohnehin verdreifacht worden sei – sei gleichzeitig Teilzeitarbeit und die Kinderbetreuung möglich. Gorbach ergänzte: Experten würden befürchten, dass dadurch die Väter verstärkt im Berufsleben bleiben würden.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.