Begleitend dazu wird auch der Personalkostenanteil des Landes für die Gemeinden erheblich erhöht. In Zukunft wird das Land 60% der Personalkosten tragen. Durch die Anstrengungen von Land und Gemeinden ist es gelungen, ein ambitioniertes Maßnahmenpaket zu schnüren, welches einen enormen Qualitätsschub für die Vorarlberger Kindergärten bringen wird, ist sich Gögele sicher.
Rund 97 Prozent der Vier- und Fünfjährigen gehen in Vorarlberg in den Kindergarten. Unter den 8.800 Kindergarten-Kindern befinden sich schon derzeit mehr als 800 Dreijährige (das sind rund 21 Prozent dieser Altersgruppe). Deren Aufnahme war bisher nur im Rahmen eines Kindergartenversuches möglich, nun wird der Kindergarten ab Herbst 2008 mit der Erweiterung der räumlichen und personellen Voraussetzungen schrittweise für Dreijährige geöffnet, betont Gögele. Auch die schrittweise Reduktion der Gruppengröße auf 23 ist für Gögele ein wichtiges Qualitätsmerkmal und erleichtert eine bessere, individuellere Förderung der Kinder. Noch kleinere Gruppen als in der Begutachtung vielfach gefordert wären natürlich wünschenswert, würden die wirtschaftliche Kraft von Land und Gemeinden aber überfordern!
Auch die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesetzesnovelle. Deshalb ist im Gesetzestext auch ausdrücklich verankert, dass die Kindergärten werktags mindestens von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet sind. Die weiteren Öffnungszeiten sollen auf Basis der Eltern-Bedarfserhebungen festgelegt werden, so Gögele.
Künftig werden die Gemeinden auch jedes Frühjahr prüfen, ob der Bedarf an Kindergartenplätzen durch das vorhandene Angebot gedeckt werden kann. Reicht das vorhandene Angebot nicht aus, ist die Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zu erstellen, das eine Bedarfsdeckung (in Form anderer Betreuungsformen oder durch die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden) ermöglicht.
Ein wichtiges Ziel ist auch, die frühe Sprachförderung durch nähere Regelungen weiter zu forcieren, damit möglichst alle Kinder bis zum Schuleintritt die Unterrichtssprache Deutsch beherrschen, so Gögele.
Die Umbenennung der Berufsbezeichnung von Kindergärtner/in in Kindergartenpädagogin bzw. Kindergartenpädagoge soll zum Ausdruck bringen, so der ÖVP-Klubobmann abschließend, dass der pädagogischen Arbeit im Kindergarten eine fundierte pädagogische Ausbildung zugrunde liegt und der Kindergarten als vorschulische Bildungseinrichtung eine eminent wichtige Rolle hat.
Quelle: ÖVP
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