Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag einstimmig einen entsprechenden Verordnungsentwurf genehmigt, gab Sozialministerin Brigitte Zarfl in einer Aussendung bekannt.
Sozialhilfe-Bezieher weiter in Krankenversicherung einbezogen
Damit wurde die seit Anfang 2017 geltende Regelung um ein weiteres Jahr bis Ende 2020 verlängert. Die Kosten für den Bund liegen bei 59,8 Mio. Euro, jene der Länder wurden mit 56,5 Mio. Euro angegeben.
Grundsätzlich sind die Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe seit 2010 nach dem ASVG krankenversichert. Allerdings wurde nach dem Auslaufen der Bund-Länder-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung Ende 2016 eine neue Verordnung notwendig. Diese wurde nun zum zweiten Mal um ein Jahr verlängert. Konkret deckt der Bund jenen Differenzbetrag der Kosten ab, der sich aus den von den Ländern gezahlten Leistungsaufwendungen und den tatsächlich anfallenden Kosten ergibt.
(APA/Red)
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