Seff Dünser (NEUE)
Eine richtungsweisende Entscheidung hat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg nun in einem Verfahren um eine angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaft getroffen. Gerichtspräsident und Richter Nikolaus Brandtner hat in seinem Erkenntnis vom 12. April festgestellt, dass keine Beweise dafür vorliegen, dass ein gebürtiger Türke verbotenerweise ein Doppelstaatsbürger ist. Demnach ist der 57-Jährige aus dem Bezirk Bludenz seit 1997 nur österreichischer Staatsbürger. Vor 22 Jahren hat er seine türkische Staatsbürgerschaft zurückgelegt. Der Richter geht davon aus, dass er danach die türkische Staatsbürgerschaft nie mehr wiedererlangt hat.
Das Amt der Landesregierung war gegenteiliger Ansicht und hat deshalb dem 57-Jährigen im November 2018 in einem Bescheid die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt. Die Landesregierung stützte sich dabei auf ein der FPÖ zugespieltes türkisches Wählerverzeichnis von 2015. Dabei war der Mann als wahlberechtigter türkischer Bürger angeführt. Deshalb nahm die Landesregierung die heimliche Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft an.
Der Verfassungsgerichtshof in Wien ist im Dezember 2018 jedoch zum Schluss gelangt, dass die umstrittene türkische Wählerevidenzliste nicht authentisch ist. Darauf berief sich jetzt der Richter des Landesverwaltungsgerichts. Er hob den Bescheid der Landesregierung auf. Damit wurde der Beschwerde des von Stefan Denifl anwaltlich vertretenen Beschwerdeführers Folge gegeben.
Beweis
Der gebürtige Türke legte etwa Visa für die Türkei zum Beweis dafür vor, dass es dafür keine Notwendigkeit gebe, wenn er auch türkischer Staatsbürger wäre. Den beantragten Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister hat er nicht erhalten. Dazu merkte Richter Brandtner an, dass der Beschwerdeführer alles ihm Zumutbare getan habe, um zu belegen, dass er kein Türke mehr sei.
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