Ein Gericht im japanischen Kyoto verurteilte den 65-Jährigen wegen Schutzgelderpressung in Höhe von 40 Millionen Yen (325.000 Euro). Über ein Mitglied seiner Bande Yamaguchi-gumi ließ er nach Angaben des Gerichts eine Immobilienfirma erpressen.
Verlor bei Schwertkampf ein Auge
Takayama ist seit Juni auf Kaution frei, um sich von einer nicht näher erläuterten Krankheit zu erholen. Der Mafiaboss verlor nach eigenen Angaben in seiner Jugend bei einem Schwertkampf ein Auge. Sollte Takayama Berufung gegen das Urteil einlegen, könnte er einer Inhaftierung vorerst entgehen.
Yakuza-Banden nicht offiziell verbogen
Die japanischen Sicherheitskräfte gehen derzeit verstärkt gegen die Yakuza-Banden vor, wie die Mafia-Clans in Japan genannt werden. Im Gegensatz zur italienischen Mafia oder zu chinesischen Triade-Gangs sind die Yakuza-Banden aber nicht offiziell verboten. Dennoch sind sie wie andere kriminelle Banden unter anderem in Drogengeschäfte und Prostitution verwickelt. Zudem verfügen sie über Anteile im Finanz- und Immobiliengeschäft. (APA)
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