Schruns. Auf der Gemeindekassa im Marktgemeindeamt kann noch bis 22. Juni, während der Amtsstunden die Jahresrechnung 2009/10 der Jagdgenossenschaft Schruns eingesehen werden.
Zur Jahresrechnung gehört auch ein Verzeichnis der Beträge, welche auf die einzelnen Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schruns entfallen. Einwendungen gegen die Abrechnung oder gegen die Festlegung der Anteile können spätestens zum Ende der Auflagefrist beim Marktgemeindeamt eingebracht werden. Dies kann müdlich oder schriftlich erledigt werden.
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