Feldkirch. Seinen Hund kaufte der 43-jährige Oberländer in Wien auf der Straße. Für 50 Euro war der Welpe, der laut Polizei angeblich ein American Staffordshire-Terrier-Mischling ist, zu haben. Eines Tages kam der Besitzer von einem Spaziergang zurück und führte das Tier laut eigener Aussage wie üblich an der Leine. Als er seine Wohnung aufsperrte, stolperte er. Der Hund nutzte die Gelegenheit und machte sich auf und davon. Draußen traf er auf eine 78-jährige Rentnerin, die er in den Unterarm biss und dabei schwer verletzte. Außerdem stürzte die Frau und erlitt eine ernsthafte Kopfverletzung. Wegen eines Blutgerinnsels schwebte die Betagte sogar zeitweise in Lebensgefahr. Der Mann lief seinem Hund nach, eilte der Verletzten zu Hilfe und brachte sie ins Krankenhaus.
Prozess vertagt
Der Prozess wurde gestern vertagt, weil ein Gutachter klären muss, ob es sich bei dem Tier tatsächlich um einen Kampfhund im Sinne des Gesetzes handelt. Wird dies bejaht, hätte der einschlägig vorbestrafte Besitzer um eine spezielle Genehmigung ansuchen müssen. Besaß er zum Zeitpunkt des Vorfalles keine Bewilligung, wird ihm dieser Sorgfaltsverstoß zusätzlich zur fahrlässigen Körperverletzung angelastet. Das würde den Strafrahmen erhöhen. Außerdem muss die Frage geklärt werden, ob für den Hundehalter erkennbar war, dass er allenfalls einen Kampfhund-Mischling erstanden hatte.
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