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Hohe Standards im Tierschutz

Der Schutz und die artgerechte Haltung der Tiere haben schon bisher in den tierschutzrechtlichen Regelungen und in der Vollziehung einen hohen Standard, so LR Schwärzler.

So ist z.B. das Käfighaltungsverbot im Landestierschutzgesetz schon mehrere Jahre umgesetzt, wobei auf Bundesebene eine Übergangsregelung bis 2008 besteht.

“In Vorarlberg werden durch die Veterinärabteilungen die Kompetenzen des Tierschutzes ausgezeichnet wahrgenommen. Auch bei Investitionen in Bauernhöfe und Alpgebäude legt die Landesregierung besonderes Augenmerk auf die Tiergerechtheit und den Tierschutz. So werden Förderungsmittel nur dort gewährt, wo die Tierschutzkriterien eingehalten werden und das Wohl der Tiere gesichert ist”, so Landesrat Schwärzler.

Umsetzung muss vom Bund finanziell unterstützt werden
Um die konkreten Auswirkungen der Regelungen im neuen Bundestierschutzgesetz beurteilen zu können, müssen diese zuerst im Detail geprüft werden. Schwärzler hegt jedoch die Befürchtung, dass das neue Bundesgesetz zusätzliche Bürokratie und Kosten für die Bauern und das Land bringt. Er erwarte sich daher, “dass nach der nunmehrigen Einigung auch die Umsetzung der Bundes-Tierschutzvorschriften vom Bund finanziell unterstützt wird”.

Hoher Tierschutzstandard vom Bauernhof bis zum Regal
Der Landesrat verlangt im Zuge der Beschlussfassung des neuen Bundestierschutzgesetzes, dass die von den Bauern zu erfüllenden Vorgaben für die Konsumenten nachvollziehbar gemacht werden. “Der hohe Tierschutzstandard muss vom Bauernhof bis zum Verkaufsregal transparent und deutlich sichtbar sein. Der Konsument hat ein Recht darauf, dass die im Geschäft angebotenen Lebensmittel eine klare Kennzeichnung über die Einhaltung der in Österreich geltenden Tierschutzvorschriften aufweisen”, so Landesrat Schwärzler.

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