Er wurde einstimmig wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person schuldig gesprochen und fasste dafür 15 Jahre Haft aus. Zusätzlich wies das Schwurgericht den Kochlehrling in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür waren die Ausführungen des Psychiaters Karl Dantendorfer, der dem an sich zurechnungsfähigen Burschen eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt hatte, die ohne im Maßnahmenvollzug gewährleistete therapeutische Maßnahmen befürchten lasse, dass dieser nach seiner Entlassung wieder Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.
(APA)
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