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Hitler-Bild auf dem T-Shirt: 18-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Er habe das T-Shirt wegen des Gruppendrucks getragen, so der 18-Jährige vor Gericht.
Er habe das T-Shirt wegen des Gruppendrucks getragen, so der 18-Jährige vor Gericht. ©VOL.AT/Heyer
Feldkirch/Dornbirn. Ein 18-jähriger Dornbirner wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Zusatzgeldstrafe von 960 Euro verurteilt.

Der dreifach Vorbestrafte hatte im Sommer 2013 ein T-Shirt mit dem Hitlerbild und der Aufschrift “HITLER EUROPEAN TOUR 1939-1945” getragen. Auf der Rückseite waren die Feldzüge der deutschen Wehrmacht aufgelistet.

Zur Polizei: “Ich stehe dazu”

Mit diesem T-Shirt lief der Mann über den Dornbirner Marktplatz und setzte sich anschließend auf eine Parkbank. Um zu provozieren, wie er damals zugab. “Ich stehe zu meinen rechten Sachen und denke, dass man dies auch zeigen soll”, so seine damaligen Angaben vor der Polizei.

Vor Gericht: “Gruppendruck”

Vor Gericht gibt der junge Mann an, dass er nur wegen des Gruppendrucks mitmachte. Er habe zu seinen Kollegen dazu gehören wollen. Im Vorfeld des Prozesses hat man dem Burschen im Rahmen einer Diversion gemeinnützige Leistungen angeboten, dann wäre das Strafverfahren vom Tisch gewesen. Doch der junge Mann erbrachte die 50 Stunden beim Roten Kreuz nicht, somit musste er nun doch auf die Anklagebank.

Geläutert vor dem Richter

Heute habe er sich von all dem rechten Gedankengut, sowie seinen ehemaligen Freunden distanziert, so seine Aussage. Der Schwurgerichtshof legte die Strafe mit 960 Euro fest. Es handelt sich um eine Zusatzstrafe zu vormaligen Verurteilung. Damals ging es um Einbruchsdiebstahl. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red/Christiane Eckert)

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