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Herionsucht: Zweite Chance auf Therapie statt Haftstrafe

Die Freiheitsstrafe muss der 25-Jährige nicht verbüßen, wenn er neuerlich eine stationäre Entzugstherapie absolviert.
Die Freiheitsstrafe muss der 25-Jährige nicht verbüßen, wenn er neuerlich eine stationäre Entzugstherapie absolviert. ©Symbolbild/Bilderbox
Zwei Jahre muss 25-Jähriger nicht verbüßen, wenn er neuerlich Entzug absolviert.

Eine zweite Chance auf Therapie statt Strafe erhält ein krimineller Drogensüchtiger vom Landesgericht Feldkirch. Die erste Chance dazu hatte der junge Mann aus dem Walgau nicht dazu genützt, drogenfrei und ohne Begleitkriminalität straffrei zu leben. Jetzt wurde der mit fünf einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte wegen Beschaffungskriminalität mit einem Dutzend gewerbsmäßigen Diebstählen sowie des Schmuggels von 250 Gramm Heroin aus der Schweiz rechtskräftig zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Freiheitsstrafe muss der 25-Jährige nicht verbüßen, wenn er neuerlich eine stationäre Entzugstherapie absolviert.

Ein Haftjahr aus Widerrufen von zwei bedingten Vorstrafen hingegen hat der Untersuchungshäftling abzusitzen. Darin enthalten sind jene elf offenen Haftmonate aus der ersten, nicht genutzten Chance auf Therapie statt Strafe. Der erste Therapieversuch habe „nicht lange gewirkt“, sagte Richter Wilfried Marte als Vorsitzender des Schöffensenats.

„Alle Taten“ stünden „im Zusammenhang mit seiner Sucht“, merkte Verteidigerin Manuela Schipflinger-Klocker an. Zwölf Diebstähle hat ihr geständiger und rasch rückfällig gewordener Mandant begangen, darunter drei Einbrüche und einen räuberischen Diebstahl. Der Wert der Beute betrug 2650 Euro.

Im Spital gestohlen

Den räuberischen Diebstahl mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis hatte der Drogensüchtige am 31. Dezember 2013 im Bludenzer Krankenhaus begangen. Dort stahl der 25-Jährige in einem Gang aus einem Wagen Medikamente, Spritzen und Kochsalzlösung. Der Portier wollte die verdächtige Person am Verlassen des Krankenhauses hindern. Dagegen wehrte sich der Dieb, allerdings „nicht mit erheblicher Gewalt“, so der Richter.

Bestohlen hat der ledige Mann nicht nur das Krankenhaus, sondern etwa auch einen Schafzuchtverein. 600 Euro klaute er zur Finanzierung seiner Heroinsucht dem Schafzuchtverein.

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