Heizkostenzuschuss-Bezieher sollen überdies auf freiwilliger Basis eine kostenlose Energieberatung in Anspruch nehmen können, sagte der Landeshauptmann.
Die Kriterien für die Inanspruchnahme des Heizkostenzuschusses bleiben unverändert. Demgemäß kommt die Beihilfe grundsätzlich Personen zu Gute, deren monatliches Nettoeinkommen die Ausgleichszulage nicht übersteigt. Die verwaltungstechnische Abwicklung werde noch mit dem Gemeindeverband zu besprechen sein, so Sausgruber. Der Heizkostenzuschuss soll heuer aber wesentlich früher beantragt werden können als im Vorjahr, als die Einreichfrist am 7. November begann.
Im Winter 2005/06 wurde der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg von exakt 4.917 Personen bzw. Haushalten in Anspruch genommen. Das Land bezahlte insgesamt rund 865.000 Euro an Zuschüssen aus.
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