AA

Härteres Urteil für Nakowitz im BAWAG-Strafprozess

Die im zweiten BAWAG-Strafverfahren teilbedingte dreijährige Haftstrafe für Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz ist vom Oberlandesgericht Wien in eine unbedingte dreijährige Strafe umgewandelt worden.

OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der “Kronen Zeitung” von Mittwoch. “Die Urteilskorrektur erfolgte aus generalpräventiven Erwägungen”, hieß es.

Damit ist die Verurteilung rechtskräftig. Nakowitz-Anwalt Carl Constantin Eschlböck prüfe nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens, hieß es in dem Zeitungsbericht.

Kein Kommentar von Nakowitz

Nakowitz war im zweiten BAWAG-Verfahren von Richter Christian Böhm in zwei Anklagepunkten zur Zusatzstrafe von drei Jahren verurteilt worden – davon wurden im aber zwei Jahre auf eine Probezeit nachgesehen. Vom Untreue-Vorwurf wurde Nakowitz in der Neuauflage des Verfahrens wie die übrigen Ex-BAWAG-Vorstände aber freigesprochen. Zur Strafverschärfung wollte Nakowitz, der beim ÖGB-Zivilprozess Beklagter ist, auf APA-Anfrage nichts sagen.

Der ehemalige BAWAG-Generalsekretär, der auch als “rechte Hand” von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner galt, wurde im zweiten BAWAG-Verfahren Ende April 2012 zur teilbedingten Haftstrafe wegen Beitrags zur Untreue in den Punkten “Hapenny” und “Ophelia” mit einem Gesamtschaden von 330 Mio. Dollar verdonnert. Die Schuldfrage wurde bereits vom OGH nach dem ersten Prozess geklärt. In der Causa “Gerharter” (Plastik-Sackerlkredit) wurde er bereits zu einer 15-monatigen unbedingten Haft verurteilt.

Nakowitz kam 1989 zur BAWAG und wechselte Anfang 1998 als Pressesprecher in das Generalsekretariat von Elsner. Im April 2003 wechselte er in den Vorstand, wo er 2006 – nach Bekanntwerden der Affäre – seinen Platz räumen musste.

(APA)

 

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Härteres Urteil für Nakowitz im BAWAG-Strafprozess