“Und das unter dem Deckmantel der Vereinfachung und mit einer flexiblen Handhabung des Raumplanungsgesetzes. Auf Flächen, auf denen bisher keine Waren des täglichen Bedarfs verkauft werden durften, wie bei Schuh- oder Textildiskontern, dürfen die Betreiber zukünftig tun und lassen was sie wollen, stellt Bernd Bösch fest und zeigt am Beispiel Hohenems auf, dass mit den jetzt aufgrund der Novellierung des Raumplanungsgesetzes geplanten Widmungen jederzeit zwei weitere Geschäfte am Ortseingang zu Lebensmittelmärkten umfunktioniert werden können. Damit sind am Ortsrand fast 2.700 m² für Lebensmittel gewidmet, zirka vier mal so viel wie im Stadtzentrum, kritisiert Bösch.
Die Betreiber von Diskont- und Supermärkten können sich freuen, weil es quer durchs Land eine Reihe von möglichen Standorten in verkehrsgünstiger Lage am Ortsrand geben wird, meint Bösch und kritisiert, dass damit das genaue Gegenteil von dem stattfindet, was in Sonntagsreden ständig behauptet wird: In Wirklichkeit werden die Ortszentren niederkonkurrenziert und die Nahversorgung weiter ausgedünnt.
Zuerst wurde die Entwicklung Jahre lang verschlafen, mittlerweile zeigt sich, dass mit der Novellierung eine weitere Chance verpasst wurde, stellt Bernd Bösch abschließend fest.
(Quelle: LAbg. Bernd Bösch, Wirtschaftssprecher der Vorarlberger Grünen)
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