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Grenzüberschreitendes Abkommen

Die Schweiz hat mit dem Fürstentum Liechtenstein ein Abkommen getroffen, sich bei Katastrophen und Unglücksfällen grenzüberschreitend zu helfen.

Am Mittwoch wurde das Abkommen durch den Ständerat genehmigt.

Bisher war diese Regelung aufgrund eines Zollabkommens aus dem Jahre 1923 nicht möglich gewesen. Für Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich sind analoge Abkommen bereits abgeschlossen worden.

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