Ein neues Gutachten im Auftrag des Hauptverbandes der Sozialversicherungen hat laut ORF ergeben, dass Ärzte mit einer Hausapotheke allfällige Rabatte nicht selbst behalten dürfen.
Für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse VGKK steht fest, dass Rabatte – auch wenn sie legal sind – die Ärzte beeinflussen könnten. Sie könnten jene Medikamente verschreiben, die für sie möglicherweise einen Gewinn bringen.
Keine Hinweise auf kriminelle Machenschaften
Bisher habe es aber keine Hinweise auf kriminelle Machenschaften gegeben, heißt es von Seiten der VGKK. Es sei aber äußerst schwierig, das zu kontrollieren.
Grundsätzlich ist VGKK-Obmann Manfred Brunner dafür, dass es anstatt Geldrabatte niedrigere Preise gibt oder dass die Rabatte der Sozialversicherung zugute kommen. Das ist laut Guntram Hinteregger, Sprecher der Hausapothekenführenden Ärzte, derzeit gesetzlich nicht möglich. Für die Medikamente gebe es einen genauen Kassenpreis.
Dass sich Ärzte durch Rabatte beeinflussen lassen könnten, hält Hinteregger für ausgeschlossen. Der Patient bekomme jenes Medikament, das ihm gut tue.
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