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Gesetzesänderung bringt mehr Pflegezimmer

Änderungen im Pflegeheimgesetz stehen an.
Änderungen im Pflegeheimgesetz stehen an. ©VMH
Bregenz - Änderungen im Pflegeheimgesetz stoßen Grünen sauer auf.
Antrag von ÖVP und FPÖ über eine Änderung des Pflegeheimgesetzes

Ein Pflegezimmer muss in Vorarlberg mindestens 25 Quadratmeter groß sein, ein Bad samt barrierefreier Dusche haben und rollstuhlgerecht sein. Und das für maximal eine Person. Mehrbettzimmer sind nicht vorgesehen.

So steht es im Pflegeheimgesetz aus dem Jahr 2002. Für rund 400 Zimmer, die den Standards nicht entsprachen, wurde damals eine Übergangsregelung geschaffen: Zehn Jahre lang war Zeit, die Räume anzupassen. Die Frist läuft jetzt aus. Noch immer gibt es knapp 200 Zimmer, die den Standards nicht entsprechen. Viele der Räume waren in den Heimen ursprünglich als Wohnplätze für ältere Menschen, die zwar betreut, aber nicht gepflegt werden müssen, vorgesehen. Wohnplätze werden heute aber weniger gebraucht, da viele ältere Menschen, die noch mobil sind, dank Mobilen Hilfsdiensten und Krankenpflegevereinen zu Hause bleiben können.

Das Pflegeheimgesetz wird nun wieder novelliert, und damit soll möglich werden, dass diese Zimmer zur Pflege genutzt werden können. Denn Pflegezimmer werden andererseits immer dringender gebraucht. Das sieht ein Antrag von ÖVP und FPÖ vor, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags diskutiert wird.

Grüne: Falsche werden belohnt

Kritik daran melden die Grünen: „Einige Gemeinden, etwa Götzis und Dornbirn, haben viel investiert und die Zimmer adaptiert. Die, die nichts getan haben, werden mit der nachträglichen Korrektur belohnt“, stört sich Landtagsabgeordnete Katharina Wiesflecker daran. Fünf Heime seien betroffen, etwa Feldkirch Schillerstraße oder Bregenz Tschermakgarten. „Man soll den Standard nicht nach unten korrigieren. Es gab ja einen Grund, wieso man ihn damals angehoben hat. Selbstverständlich brauchen wir jedes Zimmer dringend, aber wir möchten nicht die Gemeinden belohnen, die den Standard niedrig halten.“ Ihr Kompromissvorschlag, den sie per Abänderungsantrag einbringen will: Die Zimmer sollten nur für Kurzzeitpflege genutzt werden dürfen.

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück verteidigt die neue Regelung: „Wir haben einen höheren Bedarf an Pflegeplätzen und einen niedrigeren an Wohnplätzen. Wir können auf die Zimmer nicht verzichten.“ Man wolle mit der Gesetzesänderung aber nicht nur Türschilder austauschen, es werde auch zusätzliche Auflagen geben. Wohnplätze werde man nur in Pflegeplätze umfunktionieren dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ob man dem Abänderungsantrag der Grünen zustimmen wird, ließ er offen.

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