In den Jahren 1996 bis 2000 hatte der Lustenauer Provisionsgelder in der Höhe von rund einer Million Schweizer Franken erschwindelt. Diese Untreue war intern aufgeflogen und der Großverdiener hatte der Bregenzer GmbH sechs Millionen Schilling zurück erstattet. Was diese Machenschaften betrifft, gab es am Dienstag keine Zweifel mehr.
Kein Zurück
Vor der Rückzahlung hatte der Geschäftsmann den Schaden berechnen lassen und war auf diese sechs Millionen gekommen. Laut Staatsanwaltschaft war der wirkliche Schaden aber weit höher. Somit kommt der Mann nicht in den Genuss der Tätigen Reue. Diese Norm ermöglicht einem Täter Straffreiheit, wenn er den gesamten Schaden gut macht, bevor die Strafverfolgungsbehörde Kenntnis erlangt. Da es sich nur um teilweise Schadensgutmachung handelte, wurde der Geschäftsmann, der nach wie vor 4000 Euro netto verdient, wegen Untreue verurteilt. Während die Verteidigung Rechtsmittel vorbereitet, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen weiterer Geldflüsse, die einer Erklärung bedürfen.
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