Die Hälfte der Flächen stehen leer, Geschäftsleute fürchten um ihre Existenz.
Wenig Kunden-Frequenz
Lampert hat darüber geklagt, dass im Zimbapark die Hälfte der Geschäftsflächen leer stehen und deshalb die versprochene Kunden-Frequenz nicht erreicht werden kann.
Was darf verkauft werden?
Grund für die leerstehenden Flächen ist der Landesraumplan für Einkaufszentren und die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen. Es geht um die Frage, was in einem Einkaufszentrum am Stadtrand verkauft werden darf.
Die “Zimbapark”-Betriebsgesellschaft will zur aktuellen Situation keine Stellungnahme abgeben. Für den Bürser Bürgermeister Helmut Zimmermann ist das Projekt noch nicht gescheitert. Er wirft dem Land vor, dass die Auflagen für Einkaufszentren zu unflexibel sind. Nun müssten Lösungen gesucht werden.
Wirtschaftslandesrat Manfred Rein verweist auf den einstimmig im Landtag beschlossenen Landesraumplan für Einkaufzentren, der beschlossen wurde, da die Zahl der Einkaufszentren in Vorarlberg zu explodieren drohte. Damit sollen auch die kleinen Geschäfte in den Innenstädten gestärkt werden.
Dr. Günter Flatz, (Masseverwalter): Das Geschäft im Zimbapark und auch die Küchenabteilung Rankweil bleiben bis auf weiteres geöffnet und sind daher von der unmittelbar bevorstehenden Schließung (vorerst) nicht betroffen.
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