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Gen-Importverbote: Neuer Anlauf

Zwischenbericht des WTO-Panels zum Gentechnik-Streit zwischen EU und USA, Kanada und Argentinien wird kaum Auswirkungen auf Importverbote für gentechnisch veränderte Produkte haben.

Das hieß es am Montag in Brüssel. Importverbote gelten derzeit in 5 EU-Ländern – darunter Österreich. Allerdings laufen in der EU-Kommission bereits „interne Prozesse“ für einen neuen Angriff auf die Beschränkungen, deren Aufhebung im Juni 2005 von den Umweltministern verhindert worden war.

Mitte Februar wird die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre neuen Erkenntnisse zu den wissenschaftlichen Begründungen der Importverbote vorlegen. Sollte die Behörde zum Schluss kommen, dass die Argumente der betroffenen Mitgliedstaaten Österreich, Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Griechenland nicht fundiert sind, kann die EU-Kommission einen neuen Antrag auf Aufhebung der Beschränkungen stellen. Dieser müsste neuerlich mit qualifizierter Mehrheit von den Umweltministern abgelehnt werden, um die Aufhebung zu verhindern. Sonst geht die Entscheidung zurück zur Kommission. Diese hatte bereits im Juni betont, sie habe „eine gesetzliche Verpflichtung sicherzustellen, dass das existierende Regelwerk zur Freigabe von GVO von den Mitgliedstaaten korrekt angewendet wird“.

Auch generell wird das endgültige WTO-Urteil, das frühestens im Juni erwartet wird und dann noch beeinsprucht werden kann, mehr „symbolische“ Wirkung haben als effektive, heißt es in Brüssel. Strafzölle dürfen nicht für vergangenheitsbezogene Fälle verhängt werden, außerdem sei die EU mittlerweile einer der größte Importeure von genmodifizierten Produkten und überhaupt der größte Importeur von Sojabohnen und Sojafutter. Die weiter existenten Importverbote einiger Mitgliedstaaten wiederum haben laut Experten kaum Auswirkungen auf die Handelsströme, da sie nur wenige Produkte betreffen, von denen einige nicht mehr am Markt sind.

Die USA, Brasilien und Argentinien haben die EU wegen des von 1997 bis 2003 bestehenden „effektiven Moratoriums“ für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen in der gesamten EU bei der WTO geklagt. Stein des Anstoßes sind laut EU-Kommission aber nicht die EU-Gesetze selbst, sondern deren Anwendung in der Vergangenheit. Nachdem 2003 neue Regeln für die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, die GVO enthalten, erlassen wurde, wurden seit 2004 neue genveränderte Produkte zugelassen – allerdings kein Saatgut. In der EU sind derzeit rund 30 Gentech-Produkte zugelassen (darunter verschiedene Raps-, Soja-, Chicoree- und Mais-Sorten, aber auch Impfstoffe und Baumwolle).

Kommentar von Umweltminister Pröll

Landwirtschafts- und Umweltminister Josef Pröll (V) sieht in der Frage des GVO-Anbaus für Österreich derzeit „keinen Anlass, von unseren restriktiven Regeln abzugehen“, wie er am Dienstag am Rande einer UN-Umweltkonferenz in Dubai zur APA sagte. Von dem anstehenden Urteil des WTO-Schiedsgerichts zum Gentechnik-Streit zwischen der EU und den GVO-Produzentenländern USA, Argentinien und Kanada erwarte er sich keine unmittelbaren Konsequenzen für Österreich.

Am Dienstag sollte die Welthandelsorganisation den lange erwarteten Zwischenbericht zu dem Urteil bekannt machen. Dieser nimmt in den meisten Fällen das Urteil vorweg. „Ich glaube, dass das gar keine direkte Auswirkung auf Österreich hat“, sagte Pröll, der zu dem Zwischenbericht aber keinen Kommentar abgeben wollte. Es sei „zu früh, um das im Detail zu kommentieren“, so der Minister mit Verweis auf den erwarteten Umfang des – noch nicht veröffentlichten – Berichtes, der rund 800 Seiten haben soll. Zudem werde die endgültige Entscheidung voraussichtlich erst im Juni fallen. Pröll schließt weitere Konflikte mit der EU-Kommission in der Frage der Importverbote von bestimmten GVO-Sorten in Österreich und vier anderen Mitgliedstaaten aber nicht aus. Obwohl diese im Juni des Vorjahres von einer Mehrheit der Umweltminister nach einem Einspruch der Kommission überraschend bestätigt worden sind, werde die Kommission sicher erneut dagegen vorgehen, wenn die europäische Lebensmittelbehörde EFSA neue Unterlagen präsentiere, glaubt Pröll. Die Importverbote sind auch Thema des Streits vor der WTO.

„Ich werde alles dagegenhalten“, kündigte Pröll an. Allerdings werde es „immer schwieriger“, eine solche Position zu halten, da viele Länder auf eine andere Linie eingeschwenkt seien, räumte er ein.

Die österreichische Haltung zu GVO in der Landwirtschaft ist für Pröll nach wie vor die richtige. „Wir wollen keine Auspflanzung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich“, bekräftigte der Minister. Vorher müssten „die vielen offenen Fragen, sprich: Koexistenz“, geklärt werden. Hier habe „der Schutz der Biobauern Priorität“, sagte der Minister. Über EU-weite Regeln für Koexistenz soll im April bei einer Gentechnikkonferenz in Wien beraten werden, so Pröll, der kritisierte, dass man sich in dieser Frage in Europa bisher „vor klaren Entscheidungen herumgedrückt“ habe.

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