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Fürst Hans-Adam II. übergibt Geschäfte

Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein will die Regierungsgeschäfte am 15. August 2004 an Erbprinz Alois übergeben. Dies gab der Fürst am Staatsfeiertag bekannt.

Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein will die Regierungsgeschäfte am 15. August 2004 an Erbprinz Alois übergeben. Dies gab der Fürst am Freitag in seiner Rede zum Staatsfeiertag in Vaduz bekannt, wie das Fürstenhaus in einer Aussendung mitteilte.

Aufgaben in der Außen- und Innenpolitik seien abgeschlossen oder stünden vor einem erfolgreichen Abschluss. „Neue Aufgaben müssen gelöst werden, mit denen sich der Erbprinz schon intensiv auseinander gesetzt hat“, so der Fürst zur Begründung seines Rückzugs. „Wir sind im Fürstenhaus schon seit längerem der Meinung, dass der Fürst die Regierungsgeschäfte auf seinen Nachfolger überträgt, wenn dieser bereit und auch Willens ist, diese zu übernehmen. So hat mein Großvater zugunsten meines Vaters verzichtet, und mein Vater mir die Regierungsgeschäfte übertragen, als ich die Reorganisation und den Wiederaufbau des Fürstlichen Vermögens weitgehend abgeschlossen hatte“, sagte Hans-Adam II. in seiner Rede.

Erbprinz Alois sagte, er freue sich „schon sehr auf die Übernahme der Funktion des Staatsoberhaupts.“ Bereits seit längerer Zeit befasse er sich „intensiv mit innen- und außenpolitischen Themen des Fürstentums Liechtenstein, vor allem mit Bereichen auf die wir in Zukunft besonderen Wert legen sollen“.

Hans-Adam II. bleibt auch nach dem offiziellen Rückzug aus der Politik Fürst und Staatsoberhaupt, schreibt die Schweizer Nachrichtenagentur sda. Mit der Übernahme der Regierungsgeschäfte in einem Jahr wird der 35-jährige Erbprinz Alois zum Stellvertreter des Fürsten. Er wird mit sämtlichen Hohheitsrechten ausgestattet.

Hans-Adam II. gab in seiner Rede ferner bekannt, dass er am gestrigen Donnerstag die Änderungen in der Liechtensteinischen Verfassung unterschrieben hat, die nach ihrer Publikation im Landesgesetzblatt Anfang September in Kraft treten werden. Mitte März hatten 64,3 Prozent der Liechtensteiner einer Verfassungsänderung zugestimmt, die dem Monarchen mehr Rechte zugesteht. Der Abstimmung war ein rund zehn Jahre dauernder Streit um die Verfassung voraus gegangen. Die Auseinandersetzung begannen 1992, als sich der Fürst mit der Regierung und dem Parlament über den Termin für die Abstimmung zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zankten. Fürst Hans Adam II. hatte im Fall einer Abstimmungsniederlage gedroht, ins Exil nach Wien zu gehen.

In seiner Ansprache zum Staatsfeiertag dankte Hans-Adam II. den Liechtensteinern „noch einmal von ganzem Herzen, dass Sie dem Fürstenhaus, aber auch mir persönlich in der Abstimmung über die Verfassungsfrage das Vertrauen ausgesprochen haben. Damit haben Volk und Fürstenhaus gemeinsam eine solide Grundlage für eine Fortsetzung der erfolgreichen Partnerschaft am Beginn dieses dritten Jahrtausends geschaffen“. An den Landtag appellierte er, „dass man relativ rasch die ausführenden Gesetze beschließt, um eine Rechtsunsicherheit zu verhindern“.

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