Eine wesentliche Botschaft des Gesetzes lautet: Land- und Forstwirtschaft ist mehr als Lebensmittelerzeugung, sie umfasst insbesondere auch die Pflege der Kulturlandschaft und des Waldes. Schwärzler: “Damit wird nun ein wichtiger Grundsatz gesetzlich festgeschrieben, den wir in der Agrarpolitik verwirklichen. Es geht darum, den Bauern ihre vielfältigen Leistungen fair abzugelten.”
In diesem Sinne sind auch die anderen wesentlichen Neuerungen des Gesetzes zu sehen: Die Förderziele werden den EU-Rahmenbedingungen besser angepasst, Umwelt- und Tierschutzaspekte werden hervorgehoben und die Förderungen werden stärker an die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Verhältnismäßigkeit geknüpft. Auch die Bedeutung der Alpwirtschaft als unverzichtbarer Teil der Landwirtschaft wird verankert.
Um die Entwicklung der bäuerlichen Betriebe und die Wirksamkeit der land- und forstwirtschaftlichen Leistungsabgeltungen laufend zu begleiten und zu überprüfen, wird dem Landtag künftig ein jährlicher Land- und Forstwirtschaftsbericht vorgelegt.
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