Innerhalb von zwei Wochen hat der 27-jährige Unterländer nach Ansicht der Richter seine damalige Freundin im Herbst 2016 nach Stößen und Bissen zwei Mal mit erzwungenem vaginalem Geschlechtsverkehr vergewaltigt. Vor allem deswegen wurde der die Tatvorwürfe zurückweisende und mit einer Vorstrafe wegen sexueller Belästigung einschlägig belastete Angeklagte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Das Urteil ist seit gestern rechtskräftig. Denn in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde am Mittwoch das vom Feldkircher Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger verhängte Strafmaß bestätigt. Der Strafberufung des Angeklagten wurde damit keine Folge gegeben, teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafberufung verzichtet.
Zurückgewiesen
Im Juni war am Obersten Gerichtshof (OGH) der erstinstanzliche Schuldspruch des Landesgerichts Feldkirch rechtskräftig geworden. Denn die Wiener Höchstrichter hatten die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen.
Schuldig gesprochen wurde der arbeitslose Kroate nicht nur wegen Vergewaltigung, sondern auch wegen fortgesetzter Gewaltausübung, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung.
Psychisch und physisch
Demnach hat der Angeklagte nach Überzeugung der Richter seine damalige Freundin zwischen August und Dezember 2016 mit Schlägen und Drohungen des Öfteren physisch und psychisch misshandelt. Des Weiteren hat er nach den gerichtlichen Feststellungen in der Wohnung der jungen Frau zwei Türen mit Tritten beschädigt.
Zu verantworten hat der 27-Jährige Angeklagte außerdem einen schweren Verkehrsunfall. Wegen eines Sekundenschlafs geriet der Autofahrer im Jänner 2017 im Dornbirner Achraintunnel auf die Gegenfahrbahn. Bei der Kollision wurde eine entgegenkommende Pkw-Lenkerin schwer verletzt.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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