Aus dichten, tief hängenden Wolken hat es an Dienstagmorgen und am Vormittag leicht und unergiebig geschneit. Vor allem in den südlichen Landesteilen gab es einige Zentimeter Neuschnee. Nachmittags hören die Schneeschauer überall auf, die Wolken bleiben aber dicht.
Sonniger Dienstag
Föhnige Effekte sorgen am Dienstag für sonniges Wetter, der Wind schafft es aber höchstens in Brandner Tal. Vor allem im Gebirge schwächt sich der Frost schon deutlich ab, in den Talorten wird die Kaltluft wahrscheinlich noch nicht überall ausgeräumt. Eine Milderung im Vergleich zu den Vortagen ist aber auch hier zu erwarten.
Hochnebel am Mittwoch
Am Mittel ist mit Hochnebel im Raum Bregenz, am Bodensee mit Obergrenzen um 900 Höhenmeter zu rechnen. Im Bergland wird es föhnig, recht sonnig und trocken, ab und zu mit Schleierbewölkung. Ab den mittleren Hanglagen wird es mild, in tieferen Lagen und vor allem in den Nebelorten weiterhin spätherbstlich.
Milder Donnerstag
Die Hochnebellotterie geht weiter. Betroffen davon ist vor allem wieder der Raum um den Bodensee. Sonst folgt ein weiterer sonniger, trockener und stellenweise milder Tag, in Hanglagen um 1000 Höhenmeter sind wieder gut 10 Grad möglich, sonst bleiben die Höchstwerte eher darunter.
Winterreifenpflicht seit 1. November
Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht gilt von 1. November bis 15. April und bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen die Winterreifenpflicht. Das bedeutet im Detail: vom 01. November bis 15. April dürfen an Kraftfahrzeugen bis 3.500kg höchstzulässigem Gesamtgewicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen an allen vier Rädern nur Reifen montiert sein, welche zur Verwendung als Winterreifen (“M + S” oder “M.S.” bzw. “M & S” – Aufschrift) bestimmt sind.
Winterliche Verhältnisse bedeutet hierbei: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch auch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Fahrbahn dadurch nicht beschädigt wird.
Achtung bei der Reifenwahl: eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt. Die erforderliche Mindestprofiltiefe für einen Winterreifen beträgt bei Radialreifen 4 mm und bei Diagonalreifen 5 mm.
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