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Familienvater vor Gericht

"Schlepperei": Familienvater muss gemeinnützige Arbeit leisten.
"Schlepperei": Familienvater muss gemeinnützige Arbeit leisten. ©Symbolbild/Bilderbox
Ein 39-jähriger Russe musste sich heute wegen Schlepperei vor Gericht verantworten.

Es handelte sich allerdings nicht um den „klassischen Schlepper“, der anderen Menschen Geld abknöpft, um sie in eine neue Heimat zu verfrachten. Im Gegenteil: Er organisierte für seine Frau und zwei Kinder eine Fahrt von Russland nach Österreich. Der Grund: Er wollte sie schützen. Mit Diversion wurde die Sache vorerst erledigt. Der Mann muss 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, dann wird das Verfahren eingestellt. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft zustimmt.

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