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Ex-GRASS-Geschäftsführer klagt ÖGB-Vorsitzenden Loacker

Noch keine Entscheidung: Richter Norbert Stütler war bemüht, beide Seiten zu einer außergerichtlichen Lösung zu bringen.
Noch keine Entscheidung: Richter Norbert Stütler war bemüht, beide Seiten zu einer außergerichtlichen Lösung zu bringen. ©VOL.AT/Hartinger
Frank Nessler klagt Norbert Loacker als GRASS-Betriebsratsobmann auf Unterlassung und Schadenersatz: Es geht um angebliche Rufschädigung wegen Äußerungen in einem Flugblatt. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Beide Seiten versuchen nun, zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.

Der ehemalige GRASS-Geschäftsführer Frank Nessler hat den Vorarlberger ÖGB-Landesvorsitzenden Norbert Loacker (SPÖ) in seiner Funktion als GRASS-Betriebsratsobmann auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt. Im Raum steht der Vorwurf der angeblichen Rufschädigung durch Äußerungen von Norbert Loacker, welche dieser in einem Betriebsrat-Flugblatt vom Oktober 2014 schriftlich kundgetan hat. Eine erste diesbezügliche Verhandlung fand gestern Montag am Landesgericht Feldkirch unter Vorsitz von Richter Norbert Stütler statt. Die Klage auf Unterlassung hat einen Streitwert von 25.000 Euro, jene auf Schadenersatz beläuft sich auf 50.000 Euro.

Betriebsrat kritisiert ehemaligen Geschäftsführer in Flugblatt

Frank Nessler war zwischen Februar 2009 und November 2011 beim Höchster Beschlägehersteller GRASS als Geschäftsführer für die Bereiche Marketing & Vertrieb sowie für die Einheit in den USA und alle Vertriebstöchter zuständig. Fast drei Jahre nach dessen eigenständigem Ausscheiden aus dem Unternehmen hat der GRASS-Betriebsrat in einem der Redaktion vorliegenden Flugblatt unter der Überschrift “Problembereich Vertrieb” folgendes geschrieben: “Nun, ein kurzer Rückblick. Der ehemalige GF Hr. Nessler hatte im Umgang mit Geld eine besonders ausgeprägte Gabe, großzügig zu sein – mit Firmengeld – versteht sich. So war er sich nicht zu schade, im September 2011 die Mitglieder des GRASS Betriebsrates zu einer Messe nach Las Vegas einzuladen. Dass diese Reise auf Firmenkosten nicht stattfand, versteht sich von selber. Nicht mit uns! Dass im Auftrag von Herrn Nessler eine Führungsperson in der bezahlten Arbeitszeit aktiv Wahlwerbung für die NEOS betrieben hat, passt genau in dieses Bild.”

Nessler: “Falsche Vorwürfe schaden meinem Ruf”

Diese Vorwürfe wollte Nessler offenbar nicht auf sich sitzen lassen und hat Klage eingereicht. “Ich lasse mir vom Betriebsrat nicht Jahre nach meinem Ausscheiden noch Bestechungsversuche vorwerfen. Das hat meinem Ruf massiv geschadet. Diese Vorwürfe sind haltlos und zum Teil hat sie Norbert Loacker ja auch schon zurückgenommen”, so Nessler gegenüber der Wirtschaftspresseagentur.com. Er bezieht sich dabei auf den Vorwurf, dass eine Führungsperson in seinem Auftrag während der Arbeitszeit aktiv Wahlwerbung für die NEOS gemacht habe. In der Tat hat Norbert Loacker während der Verhandlung am Montag diesen Vorwurf zurückgenommen.

Der andere Vorwurf bezüglich des großzügigen Umganges mit Firmengeld blieb unterdessen offen. Obwohl es offenbar keine Budgetüberschreitungen durch Nessler gegeben hat, kritisierte Loacker auch am Montag noch einmal, dass angesichts der damaligen Krisensituation bei GRASS mit dem Abbau von vielen Mitarbeitern die großen Marketingbudgets unangebracht gewesen seien und er dies halt kritisiert habe. Er wolle sich als Betriebsrat nicht mundtot machen lassen. Versinnbildlicht wurde die “Großzügigkeit” unter anderem mit einer Flasche Wein um rund 900 Euro, die einem wichtigen Kunden spendiert worden sein soll. Dass Loacker seine Kritik noch Jahre später mit namentlicher Nennung von Nessler in dem Flugblatt erneut thematisierte, begründete der Betriebsratsobmann mit dem verstärkten politischen Engagement der NEOS.

Richter Norbert Stütler war am Montag nach Kräften mehrfach darum bemüht, beide Seiten zu einer außergerichtlichen Lösung zu bringen, zumal er betonte, dass solche Verfahren “sehr langwierig, komplex, teuer und emotional” seien und man nicht wisse, für wen es schlussendlich schlecht ausgehe. Der angesprochene befürchtete Umfang des Verfahrens wurde schon allein durch die Nennung einer ganzen Reihe von Zeugen untermauert. Es liege nun einmal in der Natur der Sache, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens und der Betriebsratsobmann kraft ihrer Funktionen unterschiedliche Sichtweisen hätten. Das müsse jedoch nicht auf die persönlich-emotionale Ebene gezogen werden, so der Richter.

Verhandlung wurde vertagt – Suche nach außergerichtlicher Lösung

Stütlers Vorschlag war eine Art Richtigstellung durch Norbert Loacker, wonach Nessler (sinngemäß) als Geschäftsführer verantwortungsvoll gehandelt und sich korrekt verhalten habe und seine Leistungen nicht in Zweifel zu ziehen seien. Diese Art der Richtigstellung solle nicht nur im nächsten Betriebsrat-Flugblatt veröffentlicht werden, sondern vielleicht (nach Vorschlag von Nessler) auch in einem Monatsschreiben der deutschen Würth-Gruppe, zu der Grass bekanntlich gehört. Die Information im Würth-Monatsschreiben sei allerdings nicht durch das Gericht zu erwirken, sondern beruhe auf reiner Freiwilligkeit des zuständigen Herausgebers. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Beide Seiten versuchen nun, zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.

Geschäftsleitung kritisiert Betriebsrat

Die Querelen zwischen dem ehemaligen Geschäftsführer Frank Nessler und dem Betriebsrat dürften jedoch nicht die einzigen ihrer Art beim Beschlägehersteller GRASS sein. Diesen Eindruck erweckt zumindest ein Informationsblatt “Inform extra” der GRASS-Geschäftsleitung vom Oktober 2014, das ebenfalls der Redaktion vorliegt. Darin steht in Reaktion auf einen Aushang des Betriebsrates unter anderem zu lesen: “Wir bedauern es deswegen sehr, dass unser Betriebsrat zum wiederholten Male in einem Flugblatt langjährige und wichtige Leistungsträger dieses Unternehmens angegriffen und an den Pranger gestellt hat. Stellen Sie sich einmal vor, Sie selbst würden auf diese Weise namentlich an die Öffentlichkeit gezerrt, ohne sich wehren zu können und noch dazu von jemandem, der dazu berufen wurde, Ihre Interessen zu vertreten. Anschuldigungen basierend auf Halbwahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen vergiften unsere Unternehmenskultur.”

GRASS-Pressesprecher Andreas Marosch erklärte diesbezüglich auf Anfrage, dass dies interne Angelegenheiten seien und deshalb nach außen nicht kommentiert werden.

(WPA/gübi)

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