Anderenfalls werde er Aktbilder von ihr ins Internet stellen, drohte er. Nun kamen 5920 Euro Strafe zu den Schulden dazu.
Bereits beim letzten Mal funktionierte der Trick mit den intimen Bildern nicht. Obwohl der Arbeiter die privaten Fotos seiner Ex tatsächlich wie angedroht ins Internet gestellt hatte, blieb diese hart. Statt die geforderte Summe zu bezahlen, ging die Frau bereits damals zur Polizei. Eine Hausdurchsuchung wurde durchgeführt und die Beamten beschlagnahmten einige delikate Bilder, herauskopiert aus einem privaten Videofilm.
Der Mann musste sich deshalb vor Gericht verantworten und erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1920 Euro.
Der Arbeiter, der an und für sich selbst ganz gut verdient, hatte schon wieder Schulden angehäuft und versuchte den Trick nun innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal. In diesem Fall handelte es sich um Anwaltskosten, die er nicht selbst begleichen wollte. Ich habe gar keine Nacktbilder, beteuert er vor Richter Hermann Hofer. Unabhängig davon, ob es noch Bilder gibt oder nicht, die versuchte Nötigung bleibt an dem Mann kleben. Es gibt keinen Grund, der Frau nicht zu glauben, begründet der Richter den Schuldspruch.
Der Preis für diesen neuerlichen Versuch ist hoch. 4000 Euro plus drei Monate bedingte Freiheitsstrafe. Dazu kommen noch die 1920 Euro, die der Dornbirner wegen genau derselben Geschichte vor einem Jahr auf Bewährung bekommen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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