Eine junge Angestellte muss nach einem Beschluss des Landesgerichts Feldkirch eine Geldbuße von 1000 Euro bezahlen. Der Grund: Sie hatte vor der Polizei gelogen und ihrem ehemaligen Freund eine Körperverletzung angedichtet. Dass ihr Ex-Freund sie geschubst hatte, stimmte zwar, doch die Frau landete unverletzt am Bett. Das mit dem „gegen den Schrank gestoßen und verletzt“ war also gelogen.
Chance nützen
Die meisten sind sich nicht bewusst, was sie mit derartigen „Märchen“ anrichten, weiß der vorsitzende Richter. Die junge Frau beteuert, so etwas nie wieder zu machen und ist mit 1000 Euro Geldbuße einverstanden. Ob die Staatsanwaltschaft dies akzeptiert, ist noch nicht sicher. Wenn ja, ist die Sache ausnahmsweise nochmals ohne Vorstrafe gut gegangen.
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