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EU zieht Konsequenz aus Finanzkrise

Die EU-Kommission zieht erstmals Konsequenzen aus der Finanzkrise: Die Eigenkapitalvorschriften der Banken werden verschärft, um es den Banken schwieriger zu machen, in extrem riskante Anlagenprodukte zu investieren bzw. große Kreditrisiken einzugehen.

Darüber hinaus wird erwogen, einen europäischen Rettungsfonds für angeschlagene Banken zu bilden, der grenzüberschreitend aktiven Instituten im Notfall unter die Arme greifen soll.

“Wenn die Mitgliedstaaten dazu bereit sind, dann können wir das beantworten”, sagte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel am Mittwoch auf Fragen zu diesem Stabilisierungsfonds in Brüssel. Gleichzeitig betonte er: “Es hat keinen Sinn, Dinge anzukündigen, denen keine konkrete Maßnahmen folgen”. Dies wäre für das Vertrauen in die Märkte nicht zuträglich.

Nach APA-Informationen sollen die EU-Staaten – so auch Österreich – nach einem bestimmten BIP-Schlüssel zu einem solchen Fonds beisteuern. Ob es daraus frisches Kapital für wankende Finanzinstitute oder bloße Garantien geben soll, wurde bisher ebenso wenig erläutert wie die Art der künftigen nationalen “Beiträge”. Barroso sagte, er hoffe, dass es bereits beim nächsten EU-Gipfel am 15. Oktober eine grundsätzliche Einigung der EU-Staats- und Regierungschefs auf eine europäische Antwort auf die Finanzmarktkrise geben werde.

Seine Behörde sei bereit weitere Schritte bei der Regulierung des Banken zu setzen, sagte Barroso. Notwendig sei in der EU “eine Stärkung der Überwachungsstrukturen auf europäischer Ebene”, eine Anpassung der Buchhaltungsregeln an komplexe Strukturen und eine Verbesserung der Kohärenz der Einlagensicherungssysteme.

Nach Angaben von Barroso gehört der Schutz von Sparguthaben “zu den Fragen, über die wir mit der französischen (EU-)Präsidentschaft und mit anderen im Gespräch sind, wo wir eine Einigung herbeiführen wollen – entweder auf ein gemeinsames System oder auf eine Zusammenarbeit der unterschiedlichen Systeme, die die Mitgliedstaaten angekündigt haben und einrichten wollen”, sagte der EU-Kommissionspräsident heute.

In der EU müssten Sparguthaben bei einer Bankinsolvenz bis mindestens 20.000 Euro gesichert werden, die EU-Staaten können aber auch darüber hinaus gehen und tun das zum Teil auch. Die irische Regierung hat etwa vor zwei Tagen erklärt, das bei den sechs größten irischen Banken Sparguthaben voll gesichert seien. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy unterstrich, bei der geplanten Revision der Vorschriften für die Einlagensicherung gehe es in erster Linie um die Geschwindigkeit der Auszahlung. In den USA werden Guthaben innerhalb von 48 Stunden ausbezahlt, während es in der EU bis zu drei bis sechs Monate dauern könne.

Der heute vorgelegte Entwurf für eine Änderung der seit 2007 der seit 2007 geltenden EU-Eigenkapital-Richtlinie (Basel II auf EU-Ebene) schreibt den Banken unter anderem vor, dass sie Wertpapiere, in denen sie Kreditrisiken bündeln, nicht mehr vollständig verkaufen dürfen. Die verkaufende Banken müssen zumindest fünf Prozent des Risikos in den eigenen Büchern behalten. Käufer der Papiere wiederum müssen die Kreditwürdigkeit der Anlagen genau prüfen bzw. prüfen lassen und müssen bei Unterlassung mit harten Kapitalstrafen rechnen. Ziel sei es das ganze Prinzip in der Risikoabschätzung in den Banken zu verändern und das Gewicht stärker auf den Käufer zu legen, kündigte McCreevy an.

Die geplante Novelle begrenzt weiters die Volumen von Großkrediten, die sich Banken gegenseitig gewähren, auf 25 Prozent des Eigenkapitals der Bank; kleinere Banken können höher gehen, aber nicht über 150 Millionen Euro. Für die rund 40 Institute, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, müssen künftig Aufsichtskollegien wachen, in denen die Behörden aller beteiligten Länder vertreten sind. EU-Mitgliedstaaten und EU-Parlament müssen den Vorschlägen der EU-Kommission noch zustimmen; bis zum Inkrafttreten können bis zu zwei Jahre vergehen.

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